„Ich bin doch über die BG abgesichert. Einen Berufsunfähigkeitsschutz brauche ich nicht.“
Das stimmt leider nicht.
Die Berufsgenossenschaft (BG) ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und ist NUR für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zuständig.
Hauptaufgabe: Unfallverhütung und Rehabilitation.
Außerdem sind die Hauptursachen, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann keine
Unfälle.
Es sind meistens Krankheiten, wie psychische Erkrankungen oder andere körperliche
Beschwerden. Dafür ist die gesetzliche Unfallversicherung gar nicht zuständig. Du sicherst
nur mit einem Berufsunfähigkeitsschutz deinen Beruf ab.
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Weltweiter Versicherungsschutz
Ganz gleich, ob Sie sich in Shanghai oder New York aufhalten: Ihre Absicherung besteht überall.
Keine Beitragserhöhung
Wenn Ihr persönliches Risiko durch einen Berufswechsel steigt, erhöhen wir Ihren Beitrag nicht.
Uneingeschränkter BU-Schutz auf TURNIEREN
Ohne Kompromisse: Auch auf Turnieren bleibt Ihr BU-Schutz voll bestehen.
100 % Leistung bei Pflege
Im Pflegefall erhalten Sie die volle Rente. Auch dann, wenn Sie weniger als 50 % berufsunfähig sind.
Profireiter können nicht nur Unfälle dauerhaft „aus dem Sattel werfen“:
- Psyche: Wenn der Druck zu groß wird und auf einmal nichts mehr geht. Das Thema Burn-Out ist immer noch ein Tabu-Thema, gerade in der taffen Reiterwelt. Trotzdem passiert es.
- Orthopädische Krankheiten: Reiten geht dauerhaft auf die Knochen. Es fängt z.B. „harmlos“ mit einem kleinen Zwicken im Knie an. Ein Jahr später ist es unmöglich auch nur einen Galoppsprung abzufedern.
- Andere Krankheiten: Neben Krankheiten, die durchs Reiten ausgelöst werden, können auch völlig unabhängige Krankheiten die Profi-Karriere beenden. Schlaganfall, Herzinfarkt, etc. Als fitter Sportler kann man sich das nicht vorstellen, aber es passiert.
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr reiten, zahlt Ihre Kundschaft keinen Cent und ist von heute auf morgen weg. Hilfe vom Staat? Fehlanzeige. Als Selbständiger bekommen Sie in der Regel keine gesetzliche Unterstützung.
Die Lösung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufsreiter
Haben Sie überhaupt einen Anspruch auf gesetzlichen Schutz?
Die folgenden Gruppen sind oft überhaupt nicht gesetzlich abgesichert. Eine private Absicherung ist deshalb ein MUSS!
SELBSTÄNDIGE
Sie zahlen freiwillig in die Rentenkasse ein? Leider bedeutet das nicht, dass Sie damit abgesichert sind. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nämlich nur, wenn
- vor dem 1. Januar 1984 fünf Beitragsjahre liegen und
- danach Monat für Monat lückenlos Beiträge gezahlt werden.
BERUFSANFÄNGER
Haben Sie noch keine fünf Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, erhalten Sie meist keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
SCHÜLER UND STUDENTEN
Wenn überhaupt, bekommen Sie eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber auch nur, wenn der Unfall während der Schule oder des Studiums passiert.
Warum reicht der gesetzliche Schutz nicht aus?
Denken Sie beim Thema Berufsunfähigkeit vor allem an Unfälle? Ein Irrtum, denn tatsächlich gibt es weitere Ursachen, die häufiger auftreten.
28 % Psychische Erkrankungen
20 % Krebserkrankungen
19 % Orthopädische Erkrankungen
11 % Unfälle
08 % Herz- und Kreislauferkrankungen
08 % Sonstige Erkrankungen
06 % Neurologische Erkrankungen
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