Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018
wie Sie vielleicht den Medien bereits entnommen haben,
stärkt die Bundesregierung die betriebliche Altersversorgung (bAV) ab 2018 mit
dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (kurz: BRSG). Die Chancen mit der bAV
Mitarbeiter für Ihr Unternehmen zu finden und zu binden werden durch die neuen
Rahmenbedingungen attraktiv erhöht!
Als Arbeitgeber können Sie von zusätzlichen
Steuerentlastungen profitieren, wenn sie sich zukünftig mit eigenen Beiträgen
in der bAV engagieren. Darüber hinaus wird der Anreiz zur Eigenvorsorge durch
Entgeltumwandlung zugunsten einer bAV für Mitarbeiter verbessert, so z. B.
durch einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss, falls Sozialabgaben durch die
Eigenvorsorge gespart werden.
Gerne
informieren wir Sie über alle Details und besprechen mit Ihnen welche
Auswirkungen sich für Ihren Betrieb ergeben bzw. welcher Anpassungsbedarf sich
für bestehende Vereinbarungen ergeben könnte.