BU / EU Schutz als effektives Instrument zur MA- Bindung & Gewinnung

Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018

 

wie Sie vielleicht den Medien bereits entnommen haben,

stärkt die Bundesregierung die betriebliche Altersversorgung (bAV) ab 2018 mit

dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (kurz: BRSG). Die Chancen mit der bAV

Mitarbeiter für Ihr Unternehmen zu finden und zu binden werden durch die neuen

Rahmenbedingungen attraktiv erhöht!

 

Als Arbeitgeber können Sie von zusätzlichen

Steuerentlastungen profitieren, wenn sie sich zukünftig mit eigenen Beiträgen

in der bAV engagieren. Darüber hinaus wird der Anreiz zur Eigenvorsorge durch

Entgeltumwandlung zugunsten einer bAV für Mitarbeiter verbessert, so z. B.

durch einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss, falls Sozialabgaben durch die

Eigenvorsorge gespart werden.

 

Gerne

informieren wir Sie über alle Details und besprechen mit Ihnen welche

Auswirkungen sich für Ihren Betrieb ergeben bzw. welcher Anpassungsbedarf sich

für bestehende Vereinbarungen ergeben könnte.