Hundehalter haftpflicht

Bello liebt seine Familie und andere Hunde. Trotzdem hat Bello eine Haftpflicht. Die brauchen doch aber nur gefährliche Hunde. Oder?

 

Falsch.In einigen Bundesländern ist eine Hundehalter-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn sie es nicht ist, sollte jeder Hund eine haben. Sonst kann es schnell mal teuer werden, denn als Hundebesitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht. Egal ob Schuld oder nicht.

 

Bello liebt andere Menschen und freut sich immer, wenn er bei Freunden der Familie zu Besuch ist. Dann spielt er gerne mit dem kleinen Sohn Bällchen in der Wohnung. Leider war das letzte Mal die teure Vase im Weg. Gut, dass Bello abgesichert ist.

 

 

 

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 833 zur Haftung des Tierhalters.

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“ | Quelle: BGB § 833 Haftung des Tierhalters.

Bundesländer mit Regelung zur Pflicht der Hundehaftpflichtversicherung.

Das Thema Pflicht zur Tierhalterhaftpflicht wird auf Länderebene entscheiden. So besteht eine grundsätzliche Pflicht in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und seit Januar 2016 auch in Schleswig-Holstein. In Nordrhein Westfalen besteht eine Erfordernis nur dann, wenn der Hund eine Körpergröße von mindestens 40 cm überschritten haben sollte.

In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland Pfalz gilt das Gesetz und eine Verpflichtung nur dann, wenn eine Auffälligkeit des Hundes bescheinigt worden ist. In Sachsen-Anhalt erfolgt der Zwang zum Versicherungsschutz nach Rasseliste. [Quelle: Wikipedia]

Ohne Hundehaftpflicht drohen saftige Strafen!

Was einem Hundehalter droht, wenn er seinen Hund trotz Pflicht nicht versichert, zeigt sich im Bundesland Niedersachsen. Hier gilt seit dem 1. Juli 2011 eine gesetzliche Verpflichtung zur Hundehaftpflicht für alle Hundebesitzer. Jeder Hundehalter „muss„ also eine Hundehaftpflicht abschließen!

Wer keine gültige Police besitzt, muss im schlimmsten Fall mit einem saftigen Bußgeld von bis zu 10.000 € rechnen.

Wird Ihr Hund auffällig und wurde er bei den Behörden gemeldet, findet im Bundesland Niedersachsen eine Kontrolle bei Ihnen als Hundehalter statt. Liegt keine Haftpflicht für Ihren Hund vor, droht Ihnen ein hohes Bußgeld.

Dass es den Ländern durchaus ernst ist und es nicht nur bei der Hundehaftpflicht bleibt, zeigt in Niedersachsen zudem eine Erweiterung im Tiergesetz, hier müssen seit einiger Zeit alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten zusätzlich einen Chip tragen.

Die Angabe über den Besitz einer Hundehaftpflichtversicherung wird auf dem Chip bisher jedoch nicht gespeichert. Man sieht in den vergangenen Jahren dadurch aber ganz deutlich, wohin die Reise innerhalb der einzelnen Bundesländer geht, und dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis andere Bundesländer bei der Pflicht zur Hundehaftpflicht folgen.