Rechtsschutz

Recht haben ist einfach. – Recht bekommen oft teuer.

Recht haben und auch recht bekommen. Das ist leider nicht immer selbstverständlich. Auch wenn Sie ein total ausgeglichener Mensch sind und Streitigkeiten lieber aus dem Weg gehen. Ihr „Gegenüber“ ist es vielleicht nicht und dann kann es schnell unangenehm und teuer werden. Denn auch ohne eigenes Verschulden können Sie oder Ihre Familie leicht in einen Rechtsstreit geraten.

Unser Tipp

In diesen Fällen steht Ihnen eine Rechtsschutzversicherung mit Rat und Tat zur Seite. Ob bei Streitigkeiten mit den Nachbarn, bei überhöhten Rechnungen des Handwerkers, nachdem dieser seine Arbeit nicht sorgfältig erledigt hat oder anderen Bereichen des täglichen Lebens.

Wir helfen Ihnen, den passenden Schutz für Ihre Lebenssituation zu finden. So können Sie entspannt alle Hürden meistern.

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Weitere Informationen

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Wofür braucht man eine Rechtsschutzversicherung?

Ob im privaten Lebensbereich, im Straßenverkehr oder im bestehenden Arbeitsverhältnis: Auch ohne eigenes Verschulden können Sie oder Ihre Familie leicht in einen Rechtsstreit geraten. Und wenn der Ärger erst einmal da ist, sollten Sie einen fachkundigen Anwalt an Ihrer Seite haben. 

Damit Sie auf Ihr gutes Recht nicht aus Kostengründen verzichten müssen, trägt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltsgebühren sowie die Gerichtskosten für Prozesse und Zeugengelder und die Kosten für einen vom Gericht bestellten Sachverständigen. Viele Streitfälle werden vor Gericht mit einem Vergleich geschlossen, bei dem es keinen eindeutigen Verlierer gibt, der die Prozesskosten des Gegners übernehmen muss.  Die Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen also in jedem Fall finanzielle Sicherheit.

für wen gilt die privat- und berufsrechtsschutzversicherung?

Wir versichern Sie im privaten Lebensbereich und im beruflichen Bereich sowie bei Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit. Mitversichert sind auch Ihre minderjährigen und die unverheirateten, volljährigen Kinder; letztere jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt der Aufnahme einer auf Dauer angelegten, beruflichen Tätigkeit, aus der auf Dauer Entgelt bezogen wird.

Wenn Sie Single sind, d. h. mit keinem Ehepartner oder Lebensgefährten zusammenleben, können Sie auch den Singlerabatt in Anspruch nehmen. Ansonsten kommt für Sie nur der Familienrechtsschutz in Frage.

in welchen fällen leistet die privat und berufsrechtsschutzversicherung?

  • Wenn Sie Arzt- oder Krankenhauskosten, ein Schmerzensgeld oder die Reparatur für Ihr beschädigtes Eigentum geltend machen wollen, hilft Ihnen unser Schadenersatzrechtschutz.
  • Ob außergerichtlich oder gerichtlich: Im Streitfall wegen einer Kündigung sowie Urlaubs-, Lohn- oder Gehaltsansprüchen hilft Ihnen unser Arbeitsrechtschutz. 
  • Bei Streitigkeiten aus Kauf-, Reparatur-, Versicherungs-, Reise- oder Darlehensverträgen hilft Ihnen vor Gericht unser Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. 
  • Sie möchten gegen die Entscheidung Ihres Finanzamtes bei der Lohn-, Einkommen- oder Erbschaftssteuer vorgehen oder Sie erwägen einen Streitfall mit öffentlichen Einrichtungen, etwa wegen der Strom-, Gas- oder Wasserrechnung: Der Steuerrechtschutz hilft Ihnen.
  • Wenn Sie oder Ihre Angehörigen einem Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren entgegentreten wollen, hilft Ihnen unser Strafrechtschutz.
  • Bei Streitigkeiten im privaten Lebensbereich hilft Ihnen darüber hinaus unser Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht, Sozialgerichts-, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz.

Bezahlt die rechtsschutzversicherung jedes Anwaltshonorar?

Die Rechtsschutzversicherung trägt die Gebühren Ihres Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlich festgelegten Vergütung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer freien Vereinbarung von Anwaltshonoraren Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten nur bis zu der Höhe trägt, die nach Maßgabe und Abrechnung gemäß den gesetzlichen Vorschriften anfallen würden. Ein darüber hinaus vereinbartes Honorar wird somit nicht übernommen. Bei der Wahl Ihres Anwalts sind Sie aber völlig frei.

Ab wann gilt der Versicherungsschutz und bestehen wartezeiten?

Grundsätzlich besteht beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung eine 3-monatige Wartezeit. Diese Wartezeit gilt nicht bei Schadensersatzforderungen und Strafrechtsschutzverfahren. Auch bei einem Wechsel Ihres Rechtsschutzversicherers  entfällt die Wartezeit, sofern keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zwischen Vorversicherung und der Anschlussversicherung  vorliegt

wartezeit 3 Monate

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Verwaltungs-
  • Rechtsschutz

keine wartezeit

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Interessenwahrnehmung bei Kauf- und
  • Leasingverträgen über ein fabrikneues Fahrzeug
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrech