Recht haben und auch recht bekommen. Das ist leider nicht immer selbstverständlich. Auch wenn Sie ein total ausgeglichener Mensch sind und Streitigkeiten lieber aus dem Weg gehen. Ihr „Gegenüber“ ist es vielleicht nicht und dann kann es schnell unangenehm und teuer werden. Denn auch ohne eigenes Verschulden können Sie oder Ihre Familie leicht in einen Rechtsstreit geraten.
In diesen Fällen steht Ihnen eine Rechtsschutzversicherung mit Rat und Tat zur Seite. Ob bei Streitigkeiten mit den Nachbarn, bei überhöhten Rechnungen des Handwerkers, nachdem dieser seine Arbeit nicht sorgfältig erledigt hat oder anderen Bereichen des täglichen Lebens.
Wir helfen Ihnen, den passenden Schutz für Ihre Lebenssituation zu finden. So können Sie entspannt alle Hürden meistern.
Ob im privaten Lebensbereich, im Straßenverkehr oder im bestehenden Arbeitsverhältnis: Auch ohne eigenes Verschulden können Sie oder Ihre Familie leicht in einen Rechtsstreit geraten. Und wenn der Ärger erst einmal da ist, sollten Sie einen fachkundigen Anwalt an Ihrer Seite haben.
Damit Sie auf Ihr gutes Recht nicht aus Kostengründen verzichten müssen, trägt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltsgebühren sowie die Gerichtskosten für Prozesse und Zeugengelder und die Kosten für einen vom Gericht bestellten Sachverständigen. Viele Streitfälle werden vor Gericht mit einem Vergleich geschlossen, bei dem es keinen eindeutigen Verlierer gibt, der die Prozesskosten des Gegners übernehmen muss. Die Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen also in jedem Fall finanzielle Sicherheit.
Wir versichern Sie im privaten Lebensbereich und im beruflichen Bereich sowie bei Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit. Mitversichert sind auch Ihre minderjährigen und die unverheirateten, volljährigen Kinder; letztere jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt der Aufnahme einer auf Dauer angelegten, beruflichen Tätigkeit, aus der auf Dauer Entgelt bezogen wird.
Wenn Sie Single sind, d. h. mit keinem Ehepartner oder Lebensgefährten zusammenleben, können Sie auch den Singlerabatt in Anspruch nehmen. Ansonsten kommt für Sie nur der Familienrechtsschutz in Frage.
Die Rechtsschutzversicherung trägt die Gebühren Ihres Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlich festgelegten Vergütung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer freien Vereinbarung von Anwaltshonoraren Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten nur bis zu der Höhe trägt, die nach Maßgabe und Abrechnung gemäß den gesetzlichen Vorschriften anfallen würden. Ein darüber hinaus vereinbartes Honorar wird somit nicht übernommen. Bei der Wahl Ihres Anwalts sind Sie aber völlig frei.
Grundsätzlich besteht beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung eine 3-monatige Wartezeit. Diese Wartezeit gilt nicht bei Schadensersatzforderungen und Strafrechtsschutzverfahren. Auch bei einem Wechsel Ihres Rechtsschutzversicherers entfällt die Wartezeit, sofern keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zwischen Vorversicherung und der Anschlussversicherung vorliegt