Ein Pferd im Stall und schon ist der Geldbeutel leer. Es verletzt sich, macht etwas kaputt oder muss sogar operiert werden. Mit der passenden Absicherung müssen Sie sich um die Finanzen keine Gedanken machen und können die Zeit mit Ihrem Pferd genießen.
Ob Hobbyreiter, Pferdebesitzer, Berufsreiter oder Stallbetreiber. Für alle gilt: Im Umgang mit Pferden sollten Sie gut abgesichert sein, denn es kann immer etwas Unvorhergesehenes passieren. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Absicherungen.
Ihr Pferd erschrickt, läuft auf die Straße und verursacht einen hohen Sach- und Personenschaden. Bei diesem Szenario entstehen Kosten, die ohne eine Pferdehalter-Haftpflicht kaum zu bezahlen sind. Das ist das klassische Horrorszenario, aber nicht nur dafür ist eine Haftpflicht wichtig!
Pferde sind Fluchttiere und reagieren auf Dinge, die Menschen häufig nicht mal als Problem erkennen. „Schwups“ ist der Außenspiegel vom zu dicht fahrenden Auto abgetreten oder das kleine Kind macht Bekanntschaft mit den Schneidezähnen des niedlichen Shetlandponys.
Pferdehalter-Haftpflicht – die wichtigste Versicherung für Pferdebesitzer!
Geplant oder ungeplant, eine Operation beim Pferd ist immer nervenaufreibend und vor allem ziemlich teuer. Im Notfall eine OP z.B. aus Kostengründen ablehnen zu müssen, ist keine schöne Vorstellung. Aber macht eine OP-Versicherung auch für Ihr Pferd Sinn?
Die persönliche Antwort bekommt jeder Pferdebesitzer hier
Montagsmodellegibt es leider nicht nur bei Autos. Haben Sie so eins im Stall stehen, kann es teuer werden. Ob Husten, eine Verletzung auf der Weide oder Magenprobleme. Das Montagspferd nimmt einfach alles mit. Mit der Pferde-Krankenversicherung ist das aber alles nur halb so schlimm. Die „Garantieverlängerung“ für Ihr Pferd unterstützt Sie finanziell. In Kombination mit der Pferde-OP-Versicherung ist der Schutz für Pferdebesitzergünstiger.
Es passiert leider viel zu häufig. Im Stall wird eingebrochen und alles ist weg. Der teure Sattel, die Trense, einfach alles. Da kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen. Wer kommt für den Schaden auf? Wenn Sie nicht gerade auf Freiheitsdressur stehen und gar kein Zubehör haben, gibt es eine andere Lösung. Das Zubehör lässt sich über die passende Hausratversicherung absichern, auch wenn es sich im Reitstall befindet. Ob das bei bestehenden Hausratversicherung schon der Fall ist, kann jeder Pferdebesitzergerne überprüfen lassen.
Der Betrieb einer Reitanlage, die Unterbringung von Pensionspferden – das sind große Projekte, die viel Freude und ebenso viel Verantwortung mit sich bringen.
Ob Gestüt, Reitverein, Pferdezuchtbetrieb oder privater Stall am Haus, ob beim Weidegang oder in der Reithalle: Wo mehrere Pferde und Menschen zusammenkommen, können leicht Unfälle passieren oder Schäden entstehen. Gut, wenn Sie als Stallbetreiberpassend abgesichert sind.
Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde… der Reiter aber vielleicht manchmal im Dreck. Damit Sie bei einem Sturz aus dem Sattel oder bei anderen Unfällen mit dem Pferd gut abgesichert sind, ist eine Unfallversicherung für jeden Reiter sinnvoll, egal ob Profi- oder Hobbyreiter.
Haftpflichtschäden werden durch unachtsames, fahrlässiges und schuldhaftes Verhalten verursacht – durch aktives Handeln, aber auch Unterlassung. Ist der Schaden durch Vorsatz entstanden, muss der Verursacher selbst haften, da keine Versicherung dafür grade steht. Bei Unfallschäden handelt es sich um Körperschäden, die durch einen Unfall hervorgerufen werden, ohne dass es auf die Unachtsamkeit eines Anderen oder die Tiergefahr ankommt, wie es bei den Haftpflichtschäden der Fall ist.
Die häufigsten Versicherungsfälle in Vereinen oder Betrieben sind Haftpflichtschäden – entsprechend sollten diese auch möglichst vollständig abgedeckt werden. So ist eine Betriebs-Haftpflichtversicherung für Schäden zuständig, die durch den Betriebsleiter oder einen seiner Angestellten während der Arbeitszeit, durch einen Reitlehrer im Angestelltenverhältnis oder durch Gegebenheiten auf dem Betriebsgelände verursacht wurden.
Risiken durch Lehrpferde oder Pensionspferde müssen gesondert durch eine Tierhalterhaftplicht bzw. Tierhüterhaftpflicht abgesichert werden. In der Police sollten Fremdreiterschutz und gewerbliche Nutzung ausdrücklich mit eingeschlossen sein.
Feuer-, Wasser und Sturmschäden können natürlich auch in Reitvereinen oder Pferdebetrieben vorkommen - und zum Existenzrisiko werden. Sie sollten deshalb unbedingt ebenfalls versichert werden
Reitlehrer im Vereinsauftrag sind in der Regel über den Sportbund versichert, nicht jedoch Ausbilder im privaten Betrieb. Diese sollten sich daher persönlich oder über die Betriebshaftpflicht absichern.
Ebenso sind Funktionsträger und Vereinsmitglieder bei satzungsgemäßen Tätigkeiten durch die Sportbundversicherung und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gegen Unfallschäden versichert. Für Betriebsleiter und deren Angestellte haftet bei Unfällen in der Arbeitszeit die für den Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft.
Im Gegensatz zu Reitvereinen sind Betriebe, die breitensportliche Veranstaltungen ausrichten, nicht über die Sportbundversicherung des Landessportbunds abgesichert. Einige Landesverbände haben hierfür eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen. In jeden Fall sollte sich der Veranstalter dort rechtzeitig erkundigen und gegebenenfalls eine kurzfristige Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung abschließen
Eine private Reitlehrer-Haftpflichtversicherung ist, unabhängig von der möglichen Absicherung durch den Betrieb oder Vereine, im Grunde für jeden Ausbilder sinnvoll.
Eine Rechtsschutzversicherung tritt für Kosten ein, die im Zusammenhang mit Rechtstreitigkeiten entstehen. Hier ist wichtig, vorher genau abzuklären, welche Bereiche abgedeckt sind. Die private Unfallversicherung deckt das gesamte Risiko des Freizeitunfalls ab, das nicht durch die Berufsgenossenschaften versichert ist. Sinnvoll ist also ergänzend eine private Unfallsversicherung für jedes einzelne Familienmitglied, unabhängig vom Alter und der jeweiligen Tätigkeit.
Mit der Pferdelebendtier-Versicherung wird der finanzielle Verlust bei Tod oder Nottötung infolge Unfall oder Krankheit, Brand, Blitzschlag oder Explosion abgesichert. Damit sind gleichzeitig Verluste von Stuten durch Trächtigkeit oder Geburt sowie von Hengsten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr durch Kastration abgesichert. Mitversichert sind Diebstahl, Raub, Abhandenkommen und Transporte. Auf Wunsch kann auch die dauernde Unbrauchbarkeit des Pferdes zum Reiten und Fahren in den Haftungsumfang aufgenommen werden.
Für drei- bis fünfjährige Tiere wird zudem eine spezielle Pferdelebendtier-Versicherung für Ausbildungspferde angeboten. Sie deckt neben den Risiken Tod, Nottötung und dauernde Unbrauchbarkeit auch eine einmalige Kolik-Operationsbeteiligung (Kolik-OP) für eine erforderliche Kolik-Operation ab.