Das brauchen Sie, wenn Sie Ihr Auto an der Zulassungsstelle anmelden wollen

Wenn Sie Ihr Auto anmelden möchten und wegen einer fehlenden Urkunde unverrichteter Dinge die Zulassungsstelle verlassen müssen, ist das sehr ärgerlich.

 

Darum hier eine Liste der Dinge, die Sie brauchen.

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Checkliste für die Anmeldung eines Autos , LKW oder Motorrads

eVB: Die “elektronische Versicherungsbestätigung”,

ist der  Nachweis der Versicherung, dass Sie das Fahrzeug versichert haben. Früher gab es das in Papierform als “Versicherungsdoppelkarte”. Bei uns  erhält man das einfach telefonisch, per SMS oder E-Mail. Dabei geben wir Ihnen einen siebenstelligen Code aus Ziffern und Buchstaben, den Sie bei der Anmeldung einfach nur nennen müssen.   eVB DIREKT ONLINE 

 

 

Kennzeichen:

Wenn Sie ein noch angemeldetes Fahrzeug auf sich oder einen anderen Halter ummelden wollen, benötigen Sie die Kennzeichen, damit die Zulassungsstelle gegebenenfalls deren Entwertung vornehmen kann. Lediglich bei einer Ummeldung im selben Bezirk können Sie die Kennzeichen am Fahrzeug lassen.

In der Regel sind rund um die Zulassungsstelle Firmen bei welchen Sie ein Kennzeichen Neu herstellen können.

 

 

Ausweis:

Sie müssen durch einen Personalausweis Ihre Identität belegen und nachweisen, dass Sie wirklich im Bereich der Zulassungsstelle wohnen. Alternativ gilt auch ein Reisepass zusammen mit der Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz. 

 

Zulassungsbescheinigung Teil II: 

Das enstspricht dem “Fahrzeugbrief” . Es ist das größere der beiden grünen Dokumente.

 

Zulassungsbescheinigung Teil I:

Das ist das kleine gefaltete Dokument.  “Fahrzeugschein”.

 

TÜV-Bescheinigung: 

Die Papiere der der letzten TÜV-Hauptuntersuchung (inzwischen ist darin die Abgasuntersuchung enthalten ist)

 

eVB: Die “elektronische Versicherungsbestätigung”,

Diese erhalten Sie von uns  einfach telefonisch, per SMS oder E-Mail. Ein siebenstelliger Code aus Ziffern und Buchstaben, den Sie bei der Anmeldung einfach nur nennen müssen.

 

Einzugsermächtigung:

Dient den Behörden für die automatische Einziehung der KFZ-Steuer. Das Formular dafür liegt auf der Zulassungsstelle aus, sie können es also vor Ort ausfüllen. Oder hier bei uns Downloaden.

 

Vollmacht:

Wenn Sie das Fahrzeug für eine andere Person zulassen, benötigen Sie nicht nur den Ausweis des gewünschten Halters, sondern auch Ihren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht. In der muss der Halter Ihnen erlauben, an seiner Stelle die Zulassungsformalitäten zu erledigen. Das gilt auch für Ehegatten oder Kinder. Wenn Sie nicht selbst so ein Schreiben aufsetzen möchten, haben wir hier ein vorgefertigtes Formular 

 

 

Soll das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen werden benötigen Sie noch mehr “Papierkram”: Einen Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung für den Landkreis der Zulassung sowie einen Ausweis des Geschäftsführers oder Prokuristen mit entsprechender Vollmacht etc.. hierbei stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung !

WAS IST EINE EVB NUMMER?

Eine eVB-Nummer (früher Doppelkarte) ist für die Zulassung und Ummeldung eines Kraftfahrzeugs und muss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Die Abkürzung eVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung und bestätigt gegenüber der Kraftfahrzeugzulassungsstelle, das ein Versicherer sofortigen Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckungssummen in der Haftpflichtversicherung bietet. Die siebenstellige eVB-Nummer wird von der Versicherungsgesellschaft generiert und ist sofort bei der Zulassungsstelle einsetzbar. Die Zulassungsstelle greift über ein Online System auf die bei der Versicherung hinterlegten Daten (Name, Anschrift) des Halters und späteren Versicherungsnehmers zu.

Nach der Zulassung: Auto richtig versichern

Für die Zulassung des neuen Autos ist die eVB Deckung völlig ausreichend. Sobald der Wagen dann aber straßenverkehrstauglich ist, ist es wichtig ihn richtig zu versichern und den Versicherungsschutz anzupassen. Die vorläufige eVB Deckung beinhaltet in der Regel nur Haftpflichtschutz – die geringste Versicherungsdeckung. Nicht nur bei neueren Fahrzeugen ist es daher ratsam neben dem Haftpflichtschutz auch Kaskoschutz zu haben. Eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sichert das eigne Auto gegen selbstverursachte Schäden.