D&O-Versicherung (Gewerbe)

D&O-Versicherung

Directors & Officers

Management Haftpflicht

Wenn Fehlentscheidungen Millionen kosten 

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Wer entscheidet, haftet Lassen Sie Ihr Berufsrisiko nicht zu Ihrem persönlichen Risiko werden.

 

Die D&O-Versicherung sichert fehlerhafte Managemententscheidungen finanziell ab

und ist damit die „Berufshaftpflicht“ für Vorstände, Geschäftsführer,

Aufsichtsräte und leitende Angestellte. Diese haften mit Hilfe einer

D&O-Versicherung nicht mehr unbegrenzt mit Ihrem gesamten Privatvermögen

Gründe für eine D&O-Versicherung

Manager haften mit ihrem Privatvermögen

  • Manager haften persönlich mit ihrem Privatvermögen für ihre im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit schuldhaft begangenen Pflichtverletzungen.

 

Manager haften unbegrenzt

  • Während Gesellschafter bzw. Aktionäre nur mit ihrer Einlage haften, ist das Risiko für Manager unbegrenzt und kann somit existenzbedrohend sein.

 

Manager haften gesamtschuldnerisch

  • Die Haftung der Manager besteht gemäß § 421 BGB grundsätzlich gesamtschuldnerisch, sodass jeder Manager nicht nur für sein eigenes Verschulden haftet, sondern auch in vollem Umfang für die Fehler der anderen Organmitglieder.

 

Manager haften gegenüber dem eigenen Unternehmen und gegenüber Dritten

  • Aus der Tätigkeit als Manager ergeben sich stets Haftungsrisiken sowohl gegenüber dem Unternehmen selbst (Innenhaftung), als auch gegenüberDritten (Außenhaftung).

Deckungsumfang

Der Deckungsumfang einer D&O-Versicherung umfasst die Freistellung von berechtigten

sowie die Abwehr von unberechtigten Haftpflichtansprüchen.

Der D&O-Versicherer gewährt weltweit Versicherungsschutz für den Fall, dass versicherte

Personen wegen Pflichtverletzungen für einen Vermögensschaden erstmals

schriftlich in Anspruch genommen werden (Claims-Made-Prinzip).

Wesentliche Bestandteile der D&O-Versicherung sind beispielsweise die

  • unbegrenzte Rückwärtsversicherung
  • unverfallbare Nachmeldefrist
  • umfangreiche vorsorgliche Rechtsberatung

Kontinuitätsgarantie

 

Innenhaftung

Der überwiegende Anteil von D&O-Haftungsfällen liegt im Bereich der sogenannten

Innenhaftung des Managers gegenüber dem eigenen Unternehmen. Die einschlägigen

Anspruchsgrundlagen für die Innenhaftung sind §§ 93 AktG sowie 43

GmbHG.

Beispiele für die Innenhaftung

  • Mangelhafte Überwachung von Mitarbeitern
  • Verjährenlassen berechtigter Forderungen
  • Unterlassene Bonitätsprüfung hinsichtlich neuer Kunden
  • Übernahme anderer Gesellschaften für einen überhöhten Preis
  • Unterlassene Inanspruchnahme von Subventionen
  • Fehlerhafte Investitionsentscheidungen
  • Beibehaltung umweltgefährdender Produktionsanlagen
  • Verstöße gegen Wettbewerbsrecht
  • Unwirksame Kündigung gegenüber Mitarbeitern
  • Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen

 

Aussenhaftung

Neben Innenhaftungsfällen ist von der D&O-Versicherung auch die sogenannte

Außenhaftung gedeckt. Darunter werden Schadenersatzansprüche von Dritten

verstanden. Dies können beispielsweise Aktionäre, Gesellschafter des Unternehmens,

Lieferanten, Kunden, Wettbewerber oder der Staat sein. Neben den Organmitgliedern

haftet in der Regel auch das Unternehmen.

Beispiele für die Außenhaftung

  • Verspäteter Insolvenzantrag
  • Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Markenrechte
  • Ansprüche des Insolvenzverwalters
  • Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Ansprüche des Fiskus (z.B. Arbeitnehmeranteil Lohnsteuer)
  • Rückforderung von Fördermitteln

 

Versicherte Personen

Versicherte Personen sind beispielsweise:

  • Mitglieder der geschäftsführenden Organe (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder,Verwaltungs-, Bei- und Aufsichtsräte)
  • Ständige und besondere Vertreter
  • Mitglieder der Vertreterversammlung (§ 43a GenG), Generalbevollmächtigte, Prokuristen und leitende Angestellte
  • Gesellschafter, Mitglieder der Gesellschafterausschüsse und ihre jeweiligen Vertreter
  • Beauftragte für den Bereich Compliance, Datenschutz, Geldwäsche, Arbeitsschutz, Sicherheit und Umwelt
  • Versammlungsleiter von Haupt-, Gesellschafter- oder Mitgliederversammlungen
  • Betriebsratsmitglieder
  • Vereinsvorstände, -aufsichtsräte, Schatzmeister

Der Versicherungsschutz umfasst sowohl die Tätigkeit für die Versicherungsnehmerin

als auch für Tochtergesellschaften sowie mitversicherte Unternehmen.

Ausschlüsse

Die Ausschlüsse in einer D&O-Versicherung sollten sich auf wenige beschränken.

Wichtig ist, dass Ausschlüsse klar und abschließend definiert sind.

 

Beispiele Ausschlüsse:

  • Direkt vorsätzliche Pflichtverletzung (dolus directus) der in Anspruch genommenen versicherten Person
  • Punitive oder exemplary damages in Common-Law-Ländern
  • Personen- und Sachschäden, wobei sämtliche Vermögensfolgeschäden mitversichert sind
  • Vorvertragliche Kenntnis von Pflichtverletzungen oder Schäden