Coronavirus – Welche Versicherungen sind jetzt gefragt

Alles steht Kopf und ein einzelnes Virus krempelt unseren Alltag um.

 

Versicherungen Marx  ist nach wie vor für Sie erreichbar!

 

Längst hat das Virus nicht mehr nur Auswirkungen auf die Gesundheit von Einzel­personen.

 

Auch Firmen, Betriebe und Selbständige fragen sich: Was passiert, wenn mein Laden ge­schlossen wird oder ich mich infiziere – bin ich versichert?

 

Versicherungen Marx hat bereits frühzeitig alle Vorkehrungen getroffen, um den Betriebsablauf im Fall der Fälle aufrechtzuerhalten. 

Wie sieht es mit Ihrem Ver­sicherungs­schutz aus?

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Coronavirus und dessen Folgen um eine neuartige Erscheinung handelt. Auch die Folgen für die Versicherungswirtschaft sind demnach nicht abzuschätzen. Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Die Inhalte dieser Seite dienen Ihnen lediglich der Information.

Berufsunfähigkeit

Da die private Be­rufs­un­fähig­keits­versicherung (BU) bei jeder nicht explizit ausgeschlossenen Krankheit leistet, gilt dies natürlich theoretisch auch für Covid-19. 

 

Greift die Infektionsklausel in der BU beim Coronavirus? 

Grundsätzlich ist das theoretisch schon möglich 

Allerdings ....

anhand eines Therapie-, Behandlungs- und Diagnosestands ist medizinisch nachzuweisen, dass man für voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen nicht zu 50 % seinen zuletzt ausgeübten Beruf können wird. (Prognose) Respektiv in Folge der gesundheitlichen Beeinträchtigung bereits 6 Monate außerstand war, seines zuletzt ausgeübten Beruf zu 50 % auszuüben. (Dauer)

Ein bis dato typischer Krankheitsverlauf in Folge einer Coronainfektion wird wohl beides eher nicht erfüllen und somit mit höchster Wahrscheinlichkeit keinen Leistungsanspruch bedingen.

Sofern gesetzlich oder gesetzesgleich in Folge einer Infektion ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird, kommt theoretisch noch die mittelbare Berufsunfähigkeit in Frage. Die gesetzliche Regelung muss bereits bei Abschluss bestanden haben, Für diese Leistungsvoraussetzung spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob man nur Ausscheider ist oder gesundheitlich selbst bereits stark eingeschränkt. 

Aber auch hier sind 6 Monate Dauer die Leistungsvoraussetzung und daher nach aktuellem Stand der Dinge sehr unwahrscheinlich.

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist generell die wichtigste Versicherung für jeden der beruflich mit Pferden zu tun hat! 

 

Sie haben noch keine Absicherung?

 

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Kranken Versicherung

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Ambulante Zusatzversicherung (mit Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und/oder Schutzimpfungen):

Leistet auch bei einer Vielzahl von Untersuchungen beim Arzt, die nicht von der GKV abgedeckt sind

 

Stationäre Zusatzversicherung

Leistet viele Dinge im Krankenhaus, die von einer GKV nicht abgedeckt sind. Insbesondere Ein- oder Zweibettzimmer und/oder Chefarztbehandlung.

 

Krankentagegeld

Leistet im Krankheitsfall die täglich abgesicherte Summe. Insbesondere für Selbständige sehr sinnvoll.

 

Gewerbliche Versicherungen

 

Betriebsschließungsversicherung

Leistet bei Unterbrechungsschäden infolge einer meldepflichtigen Seuche nach Infektionsschutzgesetz. Meist nur für Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten und für Hotel- und Gaststättengewerbe. Leistungsdauer und -höhe sind abhängig vom jeweiligen Tarif bzw. der individuellen Vereinbarung.

 

Praxisausfallversicherung

Bietet Versicherungsschutz für bestimmte Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Physiotherapeuten), wenn sie ihren Betrieb wegen Quarantäne unterbrechen müssen. Die Versicherung deckt die fixen Betriebskosten für die Dauer von in der Regel einem Jahr ab.

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