Wenn Fehlentscheidungen Millionen kosten
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Wer entscheidet, haftet Lassen Sie Ihr Berufsrisiko nicht zu Ihrem persönlichen Risiko werden.
Die D&O-Versicherung sichert fehlerhafte Managemententscheidungen finanziell ab und ist damit die „Berufshaftpflicht“ für Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und leitende Angestellte. Diese haften mit Hilfe einer D&O-Versicherung nicht mehr unbegrenzt mit Ihrem gesamten Privatvermögen
Manager haften mit ihrem Privatvermögen
Manager haften unbegrenzt
Manager haften gesamtschuldnerisch
Manager haften gegenüber dem eigenen Unternehmen und gegenüber Dritten
Der Deckungsumfang einer D&O-Versicherung umfasst die Freistellung von berechtigten, sowie die Abwehr von unberechtigten Haftpflichtansprüchen.
Der D&O-Versicherer gewährt weltweit Versicherungsschutz für den Fall, dass versicherte Personen wegen Pflichtverletzungen für einen Vermögensschaden erstmals schriftlich in Anspruch genommen werden (Claims-Made-Prinzip).
Wesentliche Bestandteile der D&O-Versicherung sind beispielsweise
Abwehrkosten
Neben der Freistellung von berechtigten Ansprüchen bietet die D&OVersicherung
Schutz zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.
Schutz bei Insolvenz
Die Gläubiger eines Unternehmens können im Insolvenzfall die Organmitglieder
in Anspruch nehmen, weil diese z.B. nicht bestmöglich in deren Interesse gehandelt haben. Auch hier bietet die D&O-Versicherung Schutz für die
Organmitglieder.
Bilanzschutz
Hohe Schadenersatzansprüche sind bei den Verantwortlichen mangels Solvenz oftmals nicht realisierbar. Eine D&O-Versicherung fängt dieses Risiko auf und trägt somit zur Existenzsicherung des Unternehmens bei.Image Schutz D&O-Schadenfälle erzeugen oftmals ein öffentliches Interesse.
Image Wiederherstellung
Negative Schlagzeilen führen zum Imageverlust des Unternehmens sowie des verantwortlichen Organmitgliedes. Dieser Imageverlust kann Umsatzrückgänge für das Unternehmen sowie faktische Berufsverbote für die versicherten Personen zur Folge haben. Die D&O-Versicherung gewährt Versicherungsschutz auch für Public- Relations-Kosten.
Gewinnung von geeignetem Führungspersonal
Aufgrund der möglichen Haftungsszenarien wird das Bestehen ausreichenden
Versicherungsschutzes von Führungskräften/Managern vorausgesetzt. Die D&O Versicherung dient somit auch der Gewinnung von Topmanagern.
Der überwiegende Anteil von D&O-Haftungsfällen liegt im Bereich der sogenannten Innenhaftung des Managers gegenüber dem eigenen Unternehmen. Die einschlägigen Anspruchsgrundlagen für die Innenhaftung sind §§ 93 AktG sowie 43 GmbHG.
Beispiele für die Innenhaftung
Neben Innenhaftungsfällen ist von der D&O-Versicherung auch die sogenannte Außenhaftung gedeckt.
Darunter werden Schadenersatzansprüche von Dritten verstanden. Dies können beispielsweise Aktionäre, Gesellschafter des Unternehmens,
Lieferanten, Kunden, Wettbewerber oder der Staat sein. Neben den Organmitgliedern haftet in der Regel auch das Unternehmen.
Beispiele für die Außenhaftung
Versicherte Personen sind beispielsweise:
Der Versicherungsschutz umfasst sowohl die Tätigkeit für die Versicherungsnehmerin
als auch für Tochtergesellschaften sowie mitversicherte Unternehmen.
Die Ausschlüsse in einer D&O-Versicherung sollten sich auf wenige beschränken.
Wichtig ist, dass Ausschlüsse klar und abschließend definiert sind.
Beispiele Ausschlüsse: