Kinder , Kinder

Schützen, was einem wichtig ist: Sobald das erste Kind geboren ist, sollten die Eltern ihre bestehenden Versicherungen auf den Prüfstand stellen. Denn mit der neuen Lebenssituation ändert sich auch der Absicherungs- und Vorsorgebedarf. 

 

Kinder sind aktiv, toben herum und treiben Sport. Damit sind sie allerdings auch Unfallrisiken ausgesetzt. Wie Eltern ihre Kinder richtig versichern, damit Verletzungen und Streitigkeiten auf dem Bolzplatz kein finanzielles Nachspiel haben.

 

Rund elf Millionen Kinder benutzen regelmäßig einen der 800.000 Spielplätze in Deutschland. Auf vielen Spielplätzen spielt das Unfallrisiko mit. Aber auch kleine Streitigkeiten zwischen den Eltern um Spielsachen oder teure Kinderwagen können vor Gericht enden. Damit der Familienausflug nicht zum finanziellen Risiko wird, gehört der Versicherungsschutz auf den Prüfstand – von der Krankenversicherung bis hin zur Rechtsschutzversicherung

Wenn etwas zu Bruch geht: Die Haftpflichtversicherung

Kinder haften nicht automatisch, wenn sie etwa Möbel von Freunden oder etwa das Auto des Nachbarn beschädigt haben. Kinder sind laut Gesetzgeber bis zu ihrem siebten Geburtstag deliktunfähig. Hier müssen also auch nicht die Eltern für die Schäden haften. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Ist das nicht der Fall, leistet die Familienhaftpflichtversicherung.

 

Ein Beispiel: Die sechs Jahre alte Tochter des Versicherten spielt mit einem Feuerzeug, entfacht aus Versehen ein Feuer, das Mehrfamilienhaus brennt ab und zwei Nachbarn werden schwer verletzt. In so einem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern.

 

Wann Kinder haften und wann nicht:

  • Hat das Kind das siebte Lebensjahr vollendet, ist es bedingt deliktfähig und kann für den Schaden haften.
  • Das Kind muss nicht haften, wenn es die Folgen seines Handelns nicht absehen konnte, also die erforderliche Einsicht fehlte.
  • Sonderfall Straßenverkehr: Hier müssen Kinder erst ab zehn Jahren haften.

Die private oder gesetzliche Krankenversicherung

Bei kleineren und größeren Blessuren greift die Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Kinder über die Eltern kostenfrei mitversichert. Ist allerdings der Elternteil mit dem höheren Einkommen privat krankenversichert, benötigen auch die Sprösslinge eine eigene private Vollversicherung.

Private Unfallversicherung für Kinder

Hat ein Kind bleibende Schäden nach einem Unfall, zum Beispiel eine Behinderung, leistet die Kinder-Unfallversicherung. Sie finanziert etwa den behindertengerechten Umbau des Hauses. Damit wird der Unfall des Kindes, meist schon tragisch genug, nicht auch noch zum finanziellen Fiasko für die Familie.

Kinder-Invaliditäts-Versicherung bei schweren Krankheiten

Mit einer Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung (KIZ) – etwa als Zusatzdeckung der privaten Kinderunfallversicherung – kann das Kind zusätzlich gegen krankheitsbedingte Invalidität abgesichert werden. Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung bietet eine Rente in vereinbarter Höhe, wenn und solange ein Kind durch Unfall oder Krankheit einen bestimmten Grad der Behinderung erleidet. Anders als die Kinderunfallversicherung bietet sie daher auch Schutz bei schweren Krankheiten. Allerdings ist sie mit einer umfangreicheren Gesundheitsprüfung verbunden.

Rechtsschutzversicherung

Streit und Missverständnisse gibt es in allen Lebenslagen. In vielen Situationen muss man sogar zum Anwalt oder vor Gericht gehen, wenn man zu seinem Recht kommen möchte.

 

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt u.a. folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren des Versicherten
  • Gerichtskosten/ Kosten eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen
  • die Anwaltsgebühren des Gegners im Falle eines verlorenen Gerichtsverfahrens
  • Mediationskosten
  • Zeugengelder.

Alle minderjährigen Kinder sind über die Rechtsschutzversicherung der Eltern mitversichert. Diese Regelung gilt für volljährige Kinder, solange sie unverheiratet sind, keinen eigenen Beruf ausüben. Bei einigen Anbietern besteht dieser Versicherungsschutz nur für Kinder, die nicht älter als 25 Jahre sind. Ausnahme: Im Verkehrsbereich benötigen volljährige Kinder häufig einen eigenen Rechtsschutz, sofern auf sie ein Fahrzeug zugelassen ist