Die gesetzliche Haftung des Spediteurs/Frachtführers ist nach dem Gesetz und nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) begrenzt. Sofern keine Haftung gegeben ist, besteht keine Schadenersatzpflicht für den Spediteur. Eine Warentransportversicherung dagegen leistet unabhängig von der Haftungsfrage. Sie sichert Transportgüter hinsichtlich der Risiken auf allen Transportwegen ab.
Der Transport von Gütern birgt zahlreiche Risiken. Im Fall von Schäden häufen sich die Probleme, doch allen voran stellt sich die Frage: Wer erklärt dem Kunden, dass sich die Warenlieferung verzögert oder gar ausfällt und wer ersetzt den entstandenen Schaden?
Nicht alle Risiken sind durch die gesetzliche Haftung abgedeckt. Im Falle eines unabwendbaren Ereignisses besteht zum Beispiel keine Haftung. Das Risiko trägt der Auftraggeber. Für den Spediteur ist es insbesondere bei langjährigen Geschäftsbeziehungen empfehlenswert, dem Auftraggeber eine Warentransportversicherung aktiv zu empfehlen. So lassen sich Waren von Auftraggebern und nicht zuletzt auch Geschäftsbeziehungen effektiv absichern.