Transportversicherung

Die gesetzliche Haftung des Spediteurs/Frachtführers ist nach dem Gesetz und nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) begrenzt. Sofern keine Haftung gegeben ist, besteht keine Schadenersatzpflicht für den Spediteur. Eine Warentransportversicherung dagegen leistet unabhängig von der Haftungsfrage. Sie sichert Transportgüter hinsichtlich der Risiken auf allen Transportwegen ab.

 

Der Transport von Gütern birgt zahlreiche Risiken. Im Fall von Schäden häufen sich die Probleme, doch allen voran stellt sich die Frage: Wer erklärt dem Kunden, dass sich die Warenlieferung verzögert oder gar ausfällt und wer ersetzt den entstandenen Schaden? 

 

Nicht alle Risiken sind durch die gesetzliche Haftung abgedeckt. Im Falle eines unabwendbaren Ereignisses besteht zum Beispiel keine Haftung. Das Risiko trägt der Auftraggeber. Für den Spediteur ist es insbesondere bei langjährigen Geschäftsbeziehungen empfehlenswert, dem Auftraggeber eine Warentransportversicherung aktiv zu empfehlen. So lassen sich Waren von Auftraggebern und nicht zuletzt auch Geschäftsbeziehungen effektiv absichern.  

 

typische Schadenbeispiele

  • Verlust oder Beschädigung von Waren
  • Fehl- oder Falschauslieferungen
  • Diebstahl/Raub
  • Lieferfristüberschreitungen und sonstige Vermögensschäden
  • Beschlagnahme
  • Krieg/Streik
  • Piraterie

Vorteile

  • Haus-Haus-Deckung im Rahmen einer Allgefahren-Deckung
  • Schadenersatz bis zum effektiven Wert der Güter
  • Versicherungsschutz auch für Güter, wie Arznei- und Lebensmittel
  • Aktives Risikomanagement in Kooperation mit dem Kunden zur Schadenverhütung und -reduzierung
  • Ausgezeichnetes Preis-/Leistungsverhältnis
  • Kostengünstige und individuelle Konditionen
  • Deckungsschutz inklusive:  Güterfolge- und reine Vermögensschäden
  • Gefahren, wie Krieg, Streik oder Terror
  • Allgemeine versicherte Kosten und Aufwendungen, Mehrkosten für Umladung Rücktransport, Bergungs- und Beseitigungskosten sowie Aufräumungskosten
  • Mehrkosten etwa bei Sonntagsarbeit
  • Havarie-große-Einschüsse