Verkehrshaftungsversicherungen

Die Verkehrshaftungsversicherung bietet dem Versicherungsnehmer Schutz für seine Tätigkeit als Spediteur, Frachtführer oder Lagerhalter in seiner Eigenschaft als Auftragnehmer.

Der Versicherungsnehmer kann sich nur dann auf die Vorteile der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), insbesondere die enthaltenen Haftungsbegrenzungen berufen, wenn er eine Verkehrshaftungspolice abgeschlossen hat. Relevant ist dies ist insbesondere für den Lagerhalter welchem ansonsten eine unbegrenzte Haftung droht.

Für den Frachtführer oder Spediteur im Selbsteintritt, der innerdeutsche Straßengüterbeförderungen mit einem Fahrzeug ab einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen durchführt, stellt die Verkehrshaftungsversicherung darüber hinaus eine Pflichtversicherung dar, deren Nichtvorhalten zu erheblichen Geldbußen und der Verweigerung/dem Verlust  der Gewerbeerlaubnis führen kann.

Typische schadenbeispiele

  • Beschädigung des Transportgutes aufgrund eines vom Frachtführer selbstverursachten Unfalls
  • Verlust der zu befördernden oder Lagernden Güter durch Diebstahl 
  • Fehlbeladung durch den Frachtführer 
  • Verspätete Zustellung 
  • Fehldisposition oder aufbringen Falscher Label durch den Spediteur oder Lagerhalter