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„Warum brauche ich als Pferdewirt eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Ich habe doch eine Unfallversicherung.“

 

 

 

Basti, warum brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Ich habe doch eine Unfallversicherung.“

 

Meine Antwort: REITstunden nimmst du doch auch bei einem REITlehrer und nicht bei einem Tennislehrer.

 

 

 

 Spaß beiseite. Euren Beruf könnt ihr nur mit einer

 

Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Hier die Unterschiede:

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Ihr aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich mindestens 6 Monate euren Beruf nicht ausüben könnt. Egal, ob ein Unfall oder eine Krankheit der Grund ist. Ihr bekommt dann monatlich eure Leistung bis ihr wieder gesund seid oder eure Versicherung endet. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist also dafür da, euer fehlendes Einkommen zu ersetzen.

 

Die Unfallversicherung hat eine ganz andere Aufgabe. Sie zahlt ausschließlich, wenn ihr aufgrund eines Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung habt (Arm ab, Bein ab etc.). Die Höhe der Leistung richtet sich nach der Schwere eures dauerhaften Schadens. Verletzt ihr euch bei einem Unfall und werdet wieder vollständig gesund, bekommen ihr gar keine Leistung. Achtung: Bei der Unfallversicherung gibt es in der Regel nur eine einmalige Leistung. Sie ist dafür da, dass ihr euch nach einem schweren Unfall auf euren neuen Alltag einstellen könnt.

 

Wenn ihr den Unterschied zwischen einem Reitlehrer und einem Tennislehrer erklärt haben möchtet, wechselt einfach zum Tennis. Da könnt ihr nichts kaputt machen…außer den Schläger.

 

Falls ihr euch für einen Berufsunfähigkeitsschutz interessiert oder Fragen dazu habt, meldet euch gerne bei mir. Euer Basti

Ihr habt noch keine Absicherung?

 

Als „Nr. 1“ bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung für Berufsreiter kann ich euch einen TOP-Schutz anbieten.

 

Das Beste: Turnierteilnahmen sind mitversichert und Ihr bekommt exklusiv einen günstigen Beitrag.

Schon gewusst?       ***Je früher Ihr abschließt, desto günstiger ist der Beitrag. Und das dauerhaft.**

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Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

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Weltweiter Versicherungsschutz

Ganz gleich, ob Sie sich in Shanghai oder New York aufhalten: Ihre Absicherung besteht überall.

 

Keine Beitragserhöhung

Wenn Ihr persönliches Risiko durch einen Berufswechsel steigt, erhöhen wir Ihren Beitrag nicht.

 

Uneingeschränkter BU-Schutz auf TURNIEREN

Ohne Kompromisse: Auch auf Turnieren bleibt Ihr BU-Schutz voll bestehen.  

 

100 % Leistung bei Pflege

Im Pflegefall erhalten Sie die volle Rente. Auch dann, wenn Sie weniger als 50 % berufsunfähig sind.

Profireiter können nicht nur Unfälle dauerhaft „aus dem Sattel werfen“:

 

  • Psyche: Wenn der Druck zu groß wird und auf einmal nichts mehr geht. Das Thema Burn-Out ist immer noch ein Tabu-Thema, gerade in der taffen Reiterwelt. Trotzdem passiert es. 
  • Orthopädische Krankheiten:  Reiten geht dauerhaft auf die Knochen. Es fängt z.B. „harmlos“ mit einem kleinen Zwicken im Knie an. Ein Jahr später ist es unmöglich auch nur einen Galoppsprung abzufedern.
  • Andere Krankheiten: Neben Krankheiten, die durchs Reiten ausgelöst werden, können auch völlig unabhängige Krankheiten die Profi-Karriere beenden. Schlaganfall, Herzinfarkt, etc. Als fitter Sportler kann man sich das nicht vorstellen, aber es passiert.

Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr reiten, zahlt Ihre Kundschaft keinen Cent und ist von heute auf morgen weg. Hilfe vom Staat? Fehlanzeige. Als Selbständiger bekommen Sie in der Regel keine gesetzliche Unterstützung. 

 

Die Lösung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufsreiter

Haben Sie überhaupt einen Anspruch auf gesetzlichen Schutz?

Die folgenden Gruppen sind oft überhaupt nicht gesetzlich abgesichert. Eine private Absicherung ist deshalb ein MUSS!

SELBSTÄNDIGE 

Sie zahlen freiwillig in die Rentenkasse ein? Leider bedeutet das nicht, dass Sie damit abgesichert sind. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nämlich nur, wenn

  • vor dem 1. Januar 1984 fünf Beitragsjahre liegen und
  • danach Monat für Monat lückenlos Beiträge gezahlt werden.

 

BERUFSANFÄNGER

Haben Sie noch keine fünf Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, erhalten Sie meist keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

 

SCHÜLER UND STUDENTEN

Wenn überhaupt, bekommen Sie eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber auch nur, wenn der Unfall während der Schule oder des Studiums passiert.

Warum reicht der gesetzliche Schutz nicht aus?

Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet zwischen voller und halber Erwerbsminderungsrente. Bei der Überprüfung reicht es aus, dass Sie theoretisch noch arbeiten könnten, auch wenn Ihnen kein freier Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

 

ACHTUNG SELBSTSTÄNDIGE siehe oben 

Halbe Erwerbsminderungsrente: Diese erhalten Sie, wenn Sie noch 3 aber keine 6 Stunden am Tag arbeiten können. Die Höhe beträgt in der Regel etwa 15 bis 19 % Ihres Bruttoeinkommens.

 

Volle Erwerbsminderungsrente: Diese erhalten Sie, wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Doch Achtung: Die Höhe beträgt in der Regel nur etwa 30 bis 38 % Ihres Bruttoeinkommens.