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Koppelsaison - Wann zahlt die Haftpflicht?

Die Pferde dürfen auf die Wiesen, natürlich bevorzugt in der Herde! 

 

Aber was tun,  wenn der Weidegang im Desaster endet, weil die Pferde sich untereinander gekabbelt und verletzt haben oder womöglich von der Weide ausgebrochen sind? 

 

In diesen Fällen sind Pferdebesitzer nach dem Gesetz für Schäden an Dritten haftbar. Auch wenn den Besitzer des Tieres eigentlich keine direkte  Schuld trifft, muss er durch die  sogenannte „Gefährdungshaftung“ für entstandene Schäden aufkommen (§833 BGB). 

unser tipp

Eine gute Pferdehalterhaftpflichtversicherung, in der das Weiderisiko berücksichtigt ist.

Achtung! oder ... mein Pferd war das nicht

Bei Weideunfällen gibt es oftmals kniffelige Fälle. Es ist  wichtig zu wissen, wie der Gesetzgeber diese Dinge betrachtet. Durch die "typische Tiergefahr" haftet jeder Pferdehalter und zwar verschuldensunabhängig. Aber was ist damit gemeint? 

  

Wenn ein Pferd verletzt von der Weide kommt, gibt es oft Streit. Wer kommt für den Schaden auf? Wenn niemand gesehen hat, was passiert ist und nur zwei Pferde zusammen standen, müssen sich die zwei Pferdebesitzer den Schaden meistens teilen.

  

Der Besitzer des verletzten Pferdes muss  50 % des Schadens an seinem Pferd selbst tragen. Nur, wenn genau beobachtet wurde und bewiesen werden kann, dass das geschädigte Pferd von dem anderen verletzt wurde, muss der Besitzer voll für den Schaden aufkommen. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Pferd aus Übermut oder Freude nach hinten ausschlägt. Ein gesundes Pferd wird jedoch niemals grundlos ein anderes Pferd angreifen. 

  

Häufig kommt es auch dazu, dass Pferde in größeren Gruppen gehalten werden und eines der Tiere verletzt wird, ohne dass sich feststellen lässt, welches andere Tier beteiligt war. Es gibt für diese Fälle keine einheitliche Rechtsprechung. Die herrschende Rechtsprechung geht davon aus, dass eine Haftungsgrundlage nicht gegeben ist. Eine Grundsatzentscheidung des BGH steht leider bis heute aus. 

Ausbrechen aus der Koppel

 

Ein weiterer, durchaus häufiger auftretender Schadenfall, ist das Ausbrechen der Pferde aus der Koppel.

Erst im Mai 2015 brachen in Dortmund mehr als 20 Pferde aus und legten den Verkehr auf einer Bundesstraße fast zwei Stunden lahm. (Link) Mehr ist hier glücklicherweise nicht geschehen, aber es gibt zahlreiche Beispiele die nicht so glimpflich abgelaufen sind. Auch in solchen Fällen haften die Besitzer der Pferde. Ohne Haftpflichtversicherung kann das schnell den finanziellen Ruin bedeuten.

 

Es gibt Versicherer, die schreiben zum Thema Weiderisiko in ihren Bedingungen genau vor, wie der Weidezaun beschaffen sein muss. Aus unserer langjährigen Erfahrung heraus wissen wir, dass es die unterschiedlichsten Möglichkeiten gibt Pferdeweiden sicher einzuzäunen und haben auf ein solches „Regelwerk“ verzichtet. Dennoch setzen wir voraus, dass die Einzäunung sicher und pferdegerecht ist, denn schließlich dient dies auch dem Schutz der eigenen Pferde.

 

Es kann sogar strafrechtliche Folgen haben, wenn fahrlässiges Verhalten in dieser Frage nachgewiesen werden kann. Wer sich hier genau informieren möchte, der kann zum Beispiel mit der AID-Infodienst Broschüre „Sichere Weidezäune“  sich Informieren , oder Sie fragen direkt einen Profi (Weidezaunprofi)

 

Hinzu kommt, dass durch die Weidehaltung der Herdeninstinkt der Tiere geweckt wird. Panik kann in einer Herde dazu führen, dass es zu einem gemeinsamen Fluchtverhalten kommt. Ist die Weide ausreichend groß, so ist die Chance höher, dass sich die Tiere wieder beruhigen, wenn die Panik auslösenden Hormone abgebaut sind und sie sich „ausgaloppiert“ haben. Ist die Weide aber flächenmäßig sehr klein, kann das schneller dazu führen, dass die Tiere sich nicht auslaufen können und so die Gefahr höher ist, dass sie durch den Zaun brechen.

 

Die Größe der Weide ist generell wichtig um die Verletzungsgefahr untereinander zu minimieren. Haben die Pferde genügend Raum, so können sie im Falle von Streitigkeiten besser ausweichen.Auch hier ist es sehr wichtig eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, in der das Weiderisiko berücksichtigt ist und die vor den ungerechtfertigten Ansprüchen Dritter bewahrt.

Infofilm Zaunbau vom Profi

Schon gewusst

das kann eine pferdehalter haftpflicht

Beispiele Pferdebox und koppel

Sie kennen das von Ihrer Miet Wohnung , beim Auszug geht der Vermieter pingelich durch die Wohnung und nimmt jeden von Ihnen verursachten Schaden auf.

Ebenso verhält sich das mit der gemieteten Box, Sie als Pferdebesitzer haften für jeden Schaden den Ihr Pferd an der gemieteten Box oder Koppel verursacht

 

Auch hier kommt Ihre Pferdehalter Haftpflicht auf!

Beispiele Geliehener Anhänger

Sie haben Sich von einer Stall Freundin einen Hänger geliehen und Ihr Pferd hat die Wand ,das  Rücklicht zertreten oder anstatt an dem Heu Netz den Hänger angeknabbert! Haben Sie keine Pferdehalter Haftpflichtversicherung müssen Sie den durch Ihr Pferd entstandenen Schaden bezahlen!

 

 

weitere Absicherung

Die Pferdehalterhaftpflich haftet auch für weitere durch Ihr Pferd verursachte Schäden, z.B.:

Forderungsausfalldeckung

 

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Fremd- und Gastreiterrisiko
  • Mietsachschäden
  • Flurschäden
  • Mitversicherung von Fohlen
  • Auslandsaufenthalte bis zu 1 Jahr
  • Reiten mit ungewöhnlicher/gebissloser Zäumung;
  • Reiten ohne Sattel
  • Teilnahme an Pferdeveranstaltungen
  • Vertretung vor Gericht im Leistungsfall

 

 Gerne stehen wir für weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung

 

ist pferde Versichern kompliziert?

NEIN - wir kümmern uns um alles

 

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