Die Pferde dürfen auf die Wiesen, natürlich bevorzugt in der Herde! Aber was tun, wenn der Weidegang im Desaster endet, weil die Pferde sich untereinander gekabbelt und verletzt haben oder womöglich von der Weide ausgebrochen sind? In diesen Fällen sind Pferdebesitzer nach dem Gesetz für Schäden an Dritten haftbar. Auch wenn den Besitzer des Tieres eigentlich keine direkte Schuld trifft, muss er durch die sogenannte „Gefährdungshaftung“ für entstandene Schäden aufkommen (§833 BGB).