Berufsunfähigkeitsschutz für angestellte Pferdewirte: So zahlt ihr nur die Hälfte!

Wir empfehlen jedem Berufsreiter dringend einen Berufsunfähigkeitsschutz.

Warum? Hier findet ihr 5 gute Gründe.

  

Zu teuer? Als angestellter Pferdewirt könnt ihr den Berufsunfähigkeitsschutz (BU) einfach über euren Chef abschließen. Dann zahlt ihr den Beitrag von eurem Bruttogehalt und spart dabei richtig Sozialabgaben.

 

Die fallen nämlich erst an, wenn ihr berufsunfähig werdet und dann sind sie meistens sogar niedriger. Euer Chef gibt sogar noch 15 % dazu, muss das aber gar nicht aus eigener Tasche zahlen.

Wie geht das? Er gibt euch seine gesparten Sozialabgaben und muss dadurch nichts extra zahlen. Wenn er möchte, kann er natürlich jederzeit mehr dazugeben.

 

Zahlen sagen mehr als Worte:

Eine Pferdewirtin zahlt für 1.500 € private BU-Rente bis zum Alter 65 ca.100 -150€ im Monat.

Für den gleichen BU-Schutz zahlt sie über ihren Chef nur ca. 50 -75 € monatlich!!! 

Eine tolle Win-Win-Situation für Pferdewirt und Stallbetreiber!

 

Pferdwirt:

- Mit Hilfe vom Chef gibt es einen tollen und günstigen Berufsunfähigkeitsschutz

- Ihr müsst euch um nichts kümmern. Regelt alles euer Chef.

Stallbetreiber (Chef):

- Ein großer Vorteil: Pferdewirte motivieren und binden.

- Nur wenig Aufwand, aber eine große Wirkung

Was passiert, wenn ihr doch mal den Stall wechselt?

Der neue Chef kann den Berufsunfähigkeitsschutz einfach übernehmen oder ihr zahlt privat weiter. Beides ist problemlos möglich.

Wollt ihr mehr darüber wissen?

 

 

 

 

Anfrage

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Weltweiter Versicherungsschutz

Ganz gleich, ob Sie sich in Shanghai oder New York aufhalten: Ihre Absicherung besteht überall.

 

Keine Beitragserhöhung

Wenn Ihr persönliches Risiko durch einen Berufswechsel steigt, erhöhen wir Ihren Beitrag nicht.

 

Uneingeschränkter BU-Schutz auf TURNIEREN

Ohne Kompromisse: Auch auf Turnieren bleibt Ihr BU-Schutz voll bestehen.  

 

100 % Leistung bei Pflege

Im Pflegefall erhalten Sie die volle Rente. Auch dann, wenn Sie weniger als 50 % berufsunfähig sind.

Profireiter können nicht nur Unfälle dauerhaft „aus dem Sattel werfen“:

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Haben Sie überhaupt einen Anspruch auf gesetzlichen Schutz?

Die folgenden Gruppen sind oft überhaupt nicht gesetzlich abgesichert. Eine private Absicherung ist deshalb ein MUSS!

SELBSTÄNDIGE 

Sie zahlen freiwillig in die Rentenkasse ein? Leider bedeutet das nicht, dass Sie damit abgesichert sind. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nämlich nur, wenn

  • vor dem 1. Januar 1984 fünf Beitragsjahre liegen und
  • danach Monat für Monat lückenlos Beiträge gezahlt werden.

 

BERUFSANFÄNGER

Haben Sie noch keine fünf Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, erhalten Sie meist keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

 

SCHÜLER UND STUDENTEN

Wenn überhaupt, bekommen Sie eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber auch nur, wenn der Unfall während der Schule oder des Studiums passiert.

Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet zwischen voller und halber Erwerbsminderungsrente. Bei der Überprüfung reicht es aus, dass Sie theoretisch noch arbeiten könnten, auch wenn Ihnen kein freier Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

 

ACHTUNG SELBSTSTÄNDIGE siehe oben 

Halbe Erwerbsminderungsrente: Diese erhalten Sie, wenn Sie noch 3 aber keine 6 Stunden am Tag arbeiten können. Die Höhe beträgt in der Regel etwa 15 bis 19 % Ihres Bruttoeinkommens.

 

Volle Erwerbsminderungsrente: Diese erhalten Sie, wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Doch Achtung: Die Höhe beträgt in der Regel nur etwa 30 bis 38 % Ihres Bruttoeinkommens.